I. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
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1. Diese Allgemeinen Bedingungen zur Teilnahme an der Veranstaltung "genial verpLANt" gelten zwischen total verpLANt e.V. (im weiteren Veranstalter genannt) und den Teilnehmerinnen und Teilnehmern (im weiteren Teilnehmer genannt) der genial verpLANt LAN Party (im weiteren Veranstaltung genannt) sowie den Besucherinnen und Besuchern (im weiteren Besucher genannt).
2. Die Veranstaltung der genial verpLANt LAN Party dient einem gemeinnützigen Zweck und ist nicht gewinnorientiert. Das Erheben von Teilnahmegebühren dient der Kostendeckung. Überschüsse aus der Veranstaltung kommen dem Verein der Vorbereitung und Ausführung weiterer, ähnlicher Veranstaltungen zugute.
3. Teilnehmer sind Personen, die auf der Internetseite des
Veranstalters http://www.total-verplant.de registriert sind und mit dem Veranstalter einen Vertrag über die Teilnahme an der Veranstaltung abgeschlossen haben.
4. Besucher sind Personen, die zu Besuchszwecken an der Veranstaltung teilnehmen.
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II. VORAUSSETZUNG ZUR TEILNAHME AN DER VERANSTALTUNG
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1. Mindestalter für die Teilnahme und den Besuch der Veranstaltung beträgt 18.
2. Jeder Teilnehmer oder Besucher muss am Veranstaltungseingang einen gültigen, amtlichen Lichtbildausweis vorlegen können und diesen nach Aufforderung des Veranstalters vorweisen. Können sich Teilnehmer oder Besucher nicht mit einen gültigen, amtlichen Lichtbildausweis ausweisen, wird diesen Besuchern und Teilnehmern der Zugang zur Veranstaltung verwehrt werden.
3. Die Teilnehmer haben die zur Teilnahme an der Veranstaltung nötigen, auf der Internetseite des Veranstalters verlangten personenbezogenen Daten wahrheitsgemäß anzugeben. Eine Falschangabe von personenbezogenen Daten kann zur Löschung des Benutzerzugangs und zum Verweis der Veranstaltung seitens des Veranstalters führen. Der Teilnehmer stimmt dem Empfang veranstaltungsbezogener Informationen per E-Mail zu.
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III. VERTRAGSABSCHLUSS
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1. Der Teilnehmer gibt ein Angebot zur Teilnahme an der Veranstaltung ab, indem er nach erfolgreicher Registrierung auf der Internetseite des Veranstalters und nach erfolgreicher Anmeldung für die Veranstaltung die dort angegebene Teilnahmegebühr entweder auf das ebenfalls dort angegebene Konto überweist oder diese Gebühr an der Abendkasse bar entrichtet. Bei einer Überweisung auf das Konto des Veranstalters liegt ein wirksames Angebot erst mit Eingang der Teilnahmegebühr vor.
2. Der Vertrag zwischen Veranstalter und Teilnehmer kommt dann zustande, wenn das Angebot des Teilnehmers zur Teilnahme vom Veranstalter angenommen wird. Der Veranstalter nimmt das abgegebene Angebot an, indem er entweder
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auf seiner Internetseite den Status des antragenden Teilnehmers auf „bezahlt" setzt und ihm die Freigabe erteilt, einen Sitzplatz auf dem Online-Sitzplan eigenhändig zu reservieren,
oder
während der Veranstaltung nach Erhalt der Teilnahmegebühr an der Abendkasse auf seiner Intranetseite den Status des antragenden Teilnehmers auf „bezahlt" setzt und für ihn einen Sitzplatz auf dem Intranet-Sitzplan belegt.
3. Teilnehmern ist es gestattet, für einen oder mehrere weitere Teilnehmer ein Angebot zur Teilnahme an der Veranstaltung abzugeben. Voraussetzungen hierfür sind eine erfolgreiche Registrierung des/der weiteren Teilnehmer/s auf der Internetseite des Veranstalters und eine erfolgreiche Anmeldung des/der weiteren Teilnehmer/s für die Veranstaltung. Darüber hinaus müssen bei Angebotsabgabe für weitere Teilnehmer dessen/deren personenbezogene Daten unmittelbar mit angegeben werden. Auch hier gilt, dass bei Überweisung auf das Konto des Veranstalters ein wirksames Angebot erst mit Eingang der Teilnahmegebühr vorliegt.
4. Eine Sitzplatzzuweisung durch den Veranstalter erfolgt bei einer Online-Buchung nicht. Der Veranstalter behält sich vor, reservierte Sitzplätze von Teilnehmern aus organisatorischen Gründen zu verschieben.
5. Der Besucher gibt ein Angebot zur Teilnahme an der Veranstaltung ab, indem er den an der Abendkasse angegebenen Eintrittspreis für Besucher bar vorlegt.
6. Der Vertrag zwischen Veranstalter und Besucher kommt dann zustande, wenn das Angebot des Besuchers zur Teilnahme vom Veranstalter angenommen wird. Dieser nimmt das abgegebene Angebot an, indem er den Eintrittspreis annimmt und dem Besucher Zutritt zu seiner Veranstaltung gewährt.
7. Ein wirksames Angebot des Teilnehmers und des Besuchers auf Vertragsabschluss verpflichtet den Veranstalter nicht zur Annahme.
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IV. RÜCKTRITT DER TEILNEHMER
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1. Der Teilnehmer hat das Recht, jederzeit vom Vertrag ohne Angabe von Gründen und ohne Rückzahlungsanspruch der Teilnehmergebühren zurückzutreten.
2. Ein Rücktritt vom Vertrag wird durch das Klicken auf "Abmelden" auf der Internetseite des Veranstalters beantragt. Sollte innerhalb von 48 Stunden nach Beantragung kein Widerruf seitens des Teilnehmers erfolgt sein, tritt der Rücktritt in Kraft und der zum Vertrag gehörige Sitzplatz wird wieder freigegeben.
3. Der Veranstalter ist nicht verpflichtet, bei Verhinderung die Teilnahmegebühren zu erstatten. Allerdings gibt es folgende Kulanzregelung:
a. bis 10 Wochen vor Veranstaltung: volle Rückerstattung des Teilnahmebeitrages
b. bis 6 Wochen vor Veranstaltung: Rückerstattung von 75 % des Teilnahmebeitrages
c. bis 2 Wochen vor Veranstaltung: Rückerstattung von 50 % des Teilnahmebeitrages
d. weniger als 2 Wochen vor Veranstaltung: keine Rückerstattung möglich
Maßgeblich für die Berechnung der Frist ist der Eingang der Rücktrittsbeantragung beim Veranstalter.
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4. Eine Rückerstattung des Teilnahmebeitrags ist nur möglich, wenn sich der Teilnehmer per E-Mail beim Veranstalter (bezahlen@genial-verplant.de) mit seinem Anliegen meldet. Für eine Rückerstattung der Teilnahmegebühr ist die Angabe der Kontodaten oder der Paypal-Adresse des Teilnehmers in der E-Mail notwendig. Bei Paypal-Zahlungen werden die Paypal-Gebühren nicht erstattet.
5. Sollte eine Übertragung des Tickets auf einen anderen Teilnehmer gewünscht sein, ist eine Abmeldung von der Veranstaltung auf der Internetseite http://www.total- verplant.de notwendig. Im Anschluss muss sich der Teilnehmer, der sein Ticket übertragen möchte, innerhalb von 48 Stunden nach Abmeldung per E-Mail (bezahlen@genial-verplant.de) beim Veranstalter mit seinem Anliegen melden. Ist die Meldung an die genannte E-Mail Adresse nicht innerhalb der Frist erfolgt, wird der zum Ticket gehörige Sitzplatz wieder freigegeben. Eine Ticketübertragung ist nur bis 3 Tage vor Beginn der Veranstaltung möglich.
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6. Die Übertragung eines Tickets auf eine darauffolgende Veranstaltung ist nicht möglich. Es gelten bei Rücktritt die unter IV 3.a-d genannten Kulanzregelungen für eine Rückerstattung.
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V. RÜCKTRITT DES VERANSTALTERS
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1. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, vor Veranstaltungsbeginn vom Vertrag mit einem Teilnehmer zurückzutreten, wenn es nach Ermessen des Veranstalters einen berechtigten Grund hierfür gibt. Im Falle eines solchen Rücktritts erstattet der Veranstalter dem Teilnehmer die gezahlte Teilnahmegebühr. Weitergehende Ansprüche gegen den Veranstalter sind ausgeschlossen.
2. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, im eigenen Ermessen und je nach Schwere des Verstoßes eines Teilnehmers oder Besuches gegen die AGB, diese von der weiteren Teilnahme an der Veranstaltung auszuschließen. Ein von der Veranstaltung ausgeschlossener Teilnehmer oder Besucher hat kein Recht auf Rückerstattung des bezahlten Eintrittspreises.
3. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Veranstaltung wegen mangelnder Teilnehmerzahlen abzusagen. Im Falle einer Veranstaltungsabsage werden allen Teilnehmern die bezahlten Teilnahmegebühren zurückerstattet Weitere Ansprüche gegen den Veranstalter sind ausgeschlossen.
4. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Veranstaltung abzusagen, wenn die Durchführung dieser auf Grund höherer Gewalt unmöglich wird. In diesem Falle werden die bezahlten Teilnahmegebühren zurückerstattet. Weitere Ansprüche gegen den Veranstalter sind ausgeschlossen.
5. Gebühren, die im Zusammenhang mit der Bezahlung/ Rückerstattung von PayPal anfallen, werden grundsätzlich nicht ersetzt.
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VI. LEISTUNGEN
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1. Der Veranstalter stellt jedem Teilnehmer während der gesamten Veranstaltungsdauer den von ihm bezahlten Sitzplatz oder die von ihm bezahlten Sitzplätze mit dazugehöriger Tischfläche zur Verfügung. Zu jedem Sitzplatz gehört auch ein Anschluss an das Stromnetz des Veranstalters in Form von Steckdosen an Mehrfachsteckern und an das Netzwerk in Form eines Ports am Reihenswitch.
2. Während der Veranstaltung können die Teilnehmer die ausgewiesenen Schlafstätten und Wasch- bzw. Duschräume nutzen.
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VII. VERANSTALTUNGSABLAUF
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1. Den Anweisungen der Veranstalter ist jederzeit Folge zu leisten.
2. Teilnehmer und Besucher sind verpflichtet, sich während der gesamten Veranstaltung rechtstreu zu verhalten.
3. Teilnehmern und Besuchern ist es untersagt, den Betrieb der Veranstaltung zu stören.
4. Jeder Teilnehmer und Besucher ist für den Schutz und die Sicherheit seines Eigentums selbst verantwortlich. Der Veranstalter haftet nicht für Schäden oder Diebstahl an den durch die Teilnehmer und Besucher mitgeführten Gegenständen.
5. Jeder Teilnehmer und Besucher haftet für von ihm verursachten Schäden. Sie verpflichten sich, dem Veranstalter solche Schäden unverzüglich zu melden.
6. Die Teilnehmer verpflichten sich, während der gesamten Veranstaltung die Fluchtwege und Notausgänge nicht mit Gegenständen zu blockieren.
7. Das Mitführen und/oder Konsumieren von Substanzen im Sinne des BtMG sowie allen sonstigen gesetzlich verbotenen Substanzen führt zum sofortigen Ausschluss von der Veranstaltung und zur Benachrichtigung der Ermittlungsbehörden.
8. Das Mitführen von Gegenständen im Sinne des WaffG in den Veranstaltungsräumen ist verboten. Das rechtswidrige Mitführen von Gegenständen im Sinne des WaffG führt zum sofortigen Ausschluss von der Veranstaltung und zur Benachrichtigung der Ermittlungsbehörden.
9. Der Konsum von Alkohol ist nur in Maßen gestattet. Übermäßig alkoholisierten Teilnehmern oder Besuchern wird nach Ermessen des Veranstalters der Zutritt zur Veranstaltung verweigert, bzw. sie werden von der Veranstaltung verwiesen.
10. Die Teilnehmer verpflichten sich, nur in den ausgewiesenen Schlafräumen zu schlafen. Ausgewiesene Schlafräume sind als Schlafraum markierte Umkleidekabinen sowie der Hallenraum abzüglich der Geräteräume. Das Schlafen in den Fluchtwegen und Notausgängen ist verboten. Der Veranstalter übernimmt keine Übernachtungskosten.
11. Die Nutzung von Musikanlagen oder anderen störenden Geräten ist den Teilnehmern nicht gestattet.
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12. Während der Nachtruhe (Samstag und Sonntag von 04:30 - 09:00 Uhr) der Veranstaltung ist die Lautstärke in der Halle auf einem Minimum zu halten. In den Schlafräumen herrscht Lärmverbot.
13. Teilnehmern und Besuchern ist es nicht gestattet, während der Veranstaltung ohne Aufforderung den ausgeschilderten Orga-Bereich und die Bühne zu betreten.
14. In allen Veranstaltungsräumen ist das Rauchen von Tabakwaren, E-Zigaretten und E-Shishas untersagt.
15. Offenes Feuer ist in allen Veranstaltungsräumen verboten.
16. Die Nutzung von Sportgeräten in der Halle ist während der Veranstaltung nicht gestattet.
17. Das Mitführen von Tieren ist in allen Veranstaltungsräumen untersagt.
18. Jegliche Verstöße gegen geltendes Recht, insbesondere, aber nicht ausschließlich das Sexual- und das allgemeine Strafrecht sind untersagt. Sexistisches, abwertendes, rassistisches, antisemitisches, gewalttätiges, übergriffiges, exhibitionistisches, herabwürdigendes und beleidigendes Verhalten wird vom Veranstalter nicht geduldet. Dies kann zum Ausschluss von der Veranstaltung und ggf. zu einer Strafanzeige führen.
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VIII. STROMNETZ UND NETZWERK
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1. Das vom Veranstalter bereitgestellte Stromnetz darf nur für den dafür vorgesehenen Zweck benutzt werden.
2. Jedem Teilnehmer ist gestattet, nur einen Computer sowie die nötige Peripherie, die zur Inbetriebnahme des Computers nötig ist, an das Stromnetz in den Teilnehmerreihen anzuschließen. Alle darüber hinaus gehenden Stromverbraucher dürfen nur mit Erlaubnis des Veranstalters an das Stromnetz angeschlossen werden.
3. Das Anschließen von Küchengeräten (z.B. Pizzaöfen, Wasserkocher, Kühltruhen) in den Teilnehmerreihen ist nicht gestattet. Entsprechende Geräte dürfen nach einer Anmeldung beim Veranstalter an den zugewiesenen Orten angeschlossen werden.
4. Es ist den Teilnehmern nicht gestattet, bis auf die Mehrfachstecker und die Switche in den Teilnehmerreihen, die bereitgestellte Strom- und Netzwerktechnik zu berühren.
5. Der Veranstalter kann keine ununterbrochene Stromversorgung der Veranstaltung garantieren und übernimmt keine Haftung für durch Stromausfall entstandene Schäden.
6. Jeder Teilnehmer ist für die Datenbestände auf seinem Computer selbst verantwortlich. Dies gilt besonders für die Einhaltung von EULAs und anderen Lizenzvereinbarungen. Der Veranstalter übernimmt keine Verantwortung für diese Datenbestände, da vollständige Kontrollen praktisch nicht durchführbar sind.
7. Es ist verboten, illegale Software über das Netzwerk zu verbreiten. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Schäden, die durch die Verbreitung solcher Software entstanden sind.
8. Es ist verboten, rechtswidrig Software und sonstige Medien, an denen ein Urheberrecht Dritter besteht, von anderen Teilnehmern auf den eigenen Computer zu laden oder selbst anzubieten.
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9. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Nutzung bestimmter Unterhaltungssoftware oder ähnlicher Inhalte auf der Veranstaltung zu verbieten.
10. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, den Betrieb von Geräten zu untersagen, die nach Auffassung des Veranstalters eine Gefahr für das Stromnetz und/oder das Netzwerk des Veranstalters darstellen können.
11. Bei Zuwiderhandlung behält sich der Veranstalter das Recht vor, die betroffenen Teilnehmer von der weiteren Teilnahme an der Veranstaltung auszuschließen.
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IX. NUTZUNG VON INTERNETDIENSTEN
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1. Der Veranstalter stellt freiwillig eine Internetdatenleitung zur Verfügung. Sie ist nicht Gegenstand des zwischen dem Veranstalter und Teilnehmer geschlossenen Vertrags. Ein Anspruch des Teilnehmers auf eine Nutzung der Internetdatenleitung besteht nicht.
2. Es wird keine durchgängige Nutzbarkeit der Internetdatenleitung für die Teilnehmer garantiert. Der Veranstalter behält sich vor, die Internetdatenleitung während der Veranstaltung zu drosseln, einzuschränken oder nur bestimmten Personen zur Verfügung zu stellen.
3. Die Nutzung von Internetdiensten {über Browser oder Drittsoftware} ist nur nachfolgenden Vorgaben gestattet:
a. Die Nutzung darf nur zweckdienlich genutzt werden (z.B. für das Updaten von Spielen oder Betriebssystemen)
b. Die Nutzung der Internetdatenleitung für illegale Downloads oder Uploads ist nicht gestattet.
c. Es ist verboten pornografische, jugendgefährdende oder gegen das Gesetz verstoßende Medien zu streamen oder herunterzuladen und öffentlich zur Schau zu stellen.
4. Der Veranstalter behält sich vor, in Form der DHCP Lease Table die IP-Adressen inkl. Hostnamen für den Nachweis bei Verstoß der oben genannten Regeln bis zum Ende der Veranstaltung zu speichern. Der Zugriff auf diese Daten ist streng vertraulich und nur der technischen Leitung zur Verfügung gestellt. Der Veranstalter ist dazu verpflichtet, Personen- oder Computerbezogene Daten umgehend nach der Veranstaltung entsprechend des Datenschutzgesetzes zu vernichten.
5. Der Internetzugriff wird durch eine Firewall verwaltet. Hackingversuche dieser führen zu einem Ausschluss von der Veranstaltung.
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X. FOTO- UND VIDEOAUFNAHMEN WÄHREND DER VERANSTALTUNG
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1. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, während der gesamten Veranstaltungsdauer in den Veranstaltungsräumen Foto- und Videoaufnahmen zu
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machen und die Aufnahmen zu veröffentlichen. Insoweit wird mit der Anmeldung ein entsprechendes Einverständnis erklärt.
2. Der Teilnehmer hat aber das Recht, sich gegen die Veröffentlichung Foto- und Videoaufnahmen, auf denen er zu sehen ist auszusprechen. In diesem Falle sieht der Veranstalter von einer Veröffentlichung ab.
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XI. TURNIERE
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1. Der Veranstalter bietet freiwillig auf seiner Veranstaltung Turniere an. Sie werden nicht Gegenstand des zwischen dem Veranstalter und Teilnehmer geschlossenen Vertrags. Ein Anspruch des Teilnehmers auf Durchführung eines Turniers besteht nicht. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, jederzeit Turniere abzusagen.
2. Der Teilnehmer hat das Recht, an den angebotenen Turnieren auf der Veranstaltung teilzunehmen.
3. Jeder Teilnehmer muss, die zur Teilnahme am Turnier nötige Hard- und Software selbst vorhalten, es sei denn, der Veranstalter erklärt ausdrücklich, dass diese für das Turnier gestellt werden.
4. Der Teilnehmer ist verpflichtet, sich für eine Teilnahme an einem Turnier rechtzeitig für dieses anzumelden. Ohne Anmeldung ist eine Teilnahme nach Beginn des Turniers zum angekündigten Zeitpunkt ist nicht möglich.
5. Den Turnieren liegen die Regeln des Veranstalters zu Grunde. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, vor und während der gesamten Veranstaltung, auch nach Start des Turniers, die Turnierregeln aus triftigen Gründen zu ändern. Des Weiteren behält sich der Veranstalter das Recht vor, bei einem Verstoß eines Teilnehmers gegen die Turnierregeln den Teilnehmer von der weiteren Teilnahme am Turnier auszuschließen. Bei Regelverstoß und Ausschluss vom Turnier werden Gewinnansprüche ungültig.
6. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, erfolgreiche Turnierplatzierungen mit von Kooperationspartnern bereitgestellten Preisen zu prämieren.
7. Ansprüche gegen den Veranstalter auf Grund von möglichen Sach- und Rechtsmängeln an den von den Kooperationspartnern für Turniere bereitgestellten Preisen sind ausgeschlossen. Eine Geltendmachung von Ansprüchen gegenüber den bereitstellenden Kooperationspartnern bleibt hiervon unberührt.
8. Anspruch auf Aushändigung des Gewinns haben nur Teilnehmer, die während der Preisverleihung persönlich vor Ort sind. Teilnehmer, die den Gewinn nicht persönlich entgegennehmen können, haben die Möglichkeit, empfangsberechtigte Personen beim Veranstalter anzuzeigen. Sollte auch dies nicht der Fall sein, verfällt der Anspruch des Teilnehmers auf Ausschüttung des Preises.
9. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
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XII. ENDE DER VERANSTALTUNG
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1. Jeder Teilnehmer verpflichtet sich, zum Ende der Veranstaltung seinen Sitzplatz ordentlich und aufgeräumt zu hinterlassen.
2. Konfiszierte Gegenstände werden nur wieder herausgegeben, wenn der Teilnehmer rechtlich im Besitz der Sache sein darf.
28. November 2023 - 00:00 ( Team total verpLANt e.V. )
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