Back in the Hood mit der GV31 - Vorverkauf startet right now!
EULEN (oder anderes geflügeltes Getier)!
Finally, der Vorverkauf für die #GV31 startet. RIGHT NOW!
Das Motto ist euch ja bereits bekannt, damit ihr nun aber auch wisst, wann ihr nach B-Town reisen müsst, folgen ein paar Infos:
Die genial verpLANt #31 -The 50th Anniversary of HipHop, wird vom Freitag, 22.03.2024 bis Sonntag, 24.03.2024 stattfinden.
Unsere Crib, die Großsporthalle in Brake, öffnet ihre Türen ab Freitag 17:00 Uhr.
Den Link zu den Tickets findet ihr auf der linken Seite oder direkt HIER.
Daher - macht die Halle voll - wir wollen nämlich alle eure Hände sehen. Wir freuen uns auf gute Games, krasse Punchlines und zahlreiche Gangster.
Egal ob als Teilnehmer bei den Turnieren oder einfach zum Chillen in unserer relaxten Area, es lohnt sich, in die Hood zu kommen. Die Finals mit Live Kommentar, freshes Catering oder mies krasse Erfrischungen an der Bar, alles wieder erste Sahne.
Macht euch bereit ihr 31er ...
Bis bald, eure HipHop-Owls
Forum >> News > Back in the Hood mit der GV31 - Vorverkauf startet right now! Antwort erstellen
Autor | Thema: Back in the Hood mit der GV31 - Vorverkauf startet right now! | ||||
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NEW Clan: <|Defizit an Durchblick|> Postings: 210 |
Danke für die schnelle Freischaltung!
Was hat sich denn an den AGB geändert? |
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NEW Clan: total verpLANt e.V. Postings: 135 |
Unsere aktuelle AGB findest du hier nochmal zum Nachlesen: https://www.total-verplant.de/agb/ |
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NEW Clan: <|Defizit an Durchblick|> Postings: 210 |
Äh, danke. Ich kenne die alten AGB ja nicht auswendig (Whoops!) und es hat mich interessiert was es neues gibt. Hab mir selbst geholfen, ist ja doch einiges dabei was sonst eher Alltag war und nun nicht länger erlaubt ist - hier die Änderungen: III. 6. Die Übertragung eines Tickets auf eine darauffolgende Veranstaltung ist nicht möglich. Es gelten bei Rücktritt die unter IV 3.a-d genannten Kulanzregelungen für eine Rückerstattung. VII. 18. Jegliche Verstöße gegen geltendes Recht, insbesondere, aber nicht ausschließlich das Sexual- und das allgemeine Strafrecht sind untersagt. Sexistisches, abwertendes, rassistisches, antisemitisches, gewalttätiges, übergriffiges, exhibitionistisches, herabwürdigendes und beleidigendes Verhalten wird vom Veranstalter nicht geduldet. Dies kann zum Ausschluss von der Veranstaltung und ggf. zu einer Strafanzeige führen. IX. 3c. Es ist verboten pornografische, jugendgefährdende oder gegen das Gesetz verstoßende Medien zu streamen oder herunterzuladen und öffentlich zur Schau zu stellen. |
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NEW Clan: <|Defizit an Durchblick|> Postings: 210 |
Wenn nun laut AGB IX. 3c. jugendgefährdende Medien nicht mehr öffentlich zur Schau gestellt werden dürfen - darf man vor Ort noch (gewaltdarstellende) 18+ Spiele spielen, wie z.B. GTA?
Was ist wenn ich mir einen entsprechenden Film anschaue, wie zB "Kill Bill"? Wonach soll man sich richten? Indiziert nach JuSchG = tabu, der Rest erlaubt? |
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NEW Clan: BoozeBrothers Postings: 50 |
Es geht darum, dass nicht mehr ein Fernseher aufgestellt werden soll auf dem 24/7 Pornos laufen...
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NEW Clan: <|Defizit an Durchblick|> Postings: 210 |
Schon klar, aber "jugendgefährdend" ist halt mehr als nur Pornografie. |
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NEW Clan: Orga-Team genial verpLANt Postings: 724 |
Huch - da ist noch eine Altlast in den AGB versteckt, die von der Eventstruktur mit ab 16 Jahren kommt. Wird asbald angepasst. Ist uns bei dem Brett an Text untergegangen.
Ansonsten wurde es hier in den Kommentaren schon richtig erläutert. Weiter machen Partypeeps |
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NEW Clan: Orga-Team genial verpLANt Postings: 724 |
Und nun zu den Wichtigen Dingen - Tupac oder Biggie?
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NEW Clan: total verpLANt e.V. Postings: 135 |
Einmal zur Erklärung:
Die Formulierung "jugendgefährdend" unter IX. 3c ist tatsächlich noch aus der alten AGB übernommen worden als die LAN noch ab 16 Jahren zugänglich war. Dies werden wir bis zur LAN im Herbst überarbeiten, da dies für die LAN ab 18 Jahren nun nicht mehr aktuell ist. Danke für den Hinweis an der Stelle. Ansonsten sollten aber die anderen Kriterien in jedem Fall berücksichtigt werden. Natürlich dürfen also Spiele/Filme ab 18 Jahren laufen, sofern diese nicht pornografisch sind oder gegen das Gesetz verstoßen. Hierbei müssen wir aber darauf hinweisen, dass jeder beim Schauen von Filmen/Serien darauf achten sollte, dabei nicht gegen Urheberrecht, bzw. die jeweilige AGB der Streaminganbieter zu verstoßen. Meist ist das Zeigen in einer "größeren Öffentlichkeit" durch diese Regelungen nicht ohne Weiteres erlaubt. |
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NEW Clan: <|Defizit an Durchblick|> Postings: 210 |
Alles klar, danke! ?
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NEW Clan: Hopfenregiment Postings: 110 |
Merkel mach Schwimmbad auf
Schwimmbad soll auf sein |
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NEW Clan: BoozeBrothers Postings: 50 |
Könntet ihr mal nachfragen, ob das Schwimmbad am Samstag dieses Ding auch für uns aufbauen kann:
https://www.facebook.com/photo?fbid...787208166544163 |
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NEW Clan: total-verpLANt e.V. Postings: 145 |
Es steht euch natürlich frei beim Schwimmbad nachzufragen Wir haben einen reduzierten Preis erwirkt, stehen aber nicht in direkter Verbindung mit dem Schwimmbad
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